Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. (TBNR 357615)
150,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357615
§ 57c Abs. 2, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
100,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen." (TBNR 357615) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.