Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. (TBNR 357616)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357616
  • <§ 57c Abs. 5/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357616
  • <§ 57c Abs. 5 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357616
  • § 57c Abs. 2, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen." (TBNR 357616) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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