Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. (TBNR 357618)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357618
  • § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 225.2 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357618
  • § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357618
  • § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 225.2 BKat
  • 40,00 € Geldbuße / 2 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten." (TBNR 357618) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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