10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 370100
§ 70 Abs. 3a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 231 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit." (TBNR 370100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.