TBNR 424612: Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l.
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
- 500,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
- 500,00 € Geldbuße / 2 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
- 500,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24a Abs. 1, § 25 StVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
- 250,00 € Geldbuße / 4 Punkte und Fahrverbot (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 424612 "Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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