TBNR 424672: Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
- 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
- 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
- 250,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Alkohol und Rauschmittel
- § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
- 125,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.08.2007 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 424672 "Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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