TBNR 501606: Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 240 BKat
- 150,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; 240 BKat
- 150,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 1, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; 240 BKat
- 100,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 501606 "Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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