TBNR 503006: Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 3 Abs. 2, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 503006 "Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!