Sie haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. (TBNR 504000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 504000
  • § 4 Abs. 4, § 5 Ferienreiseverordnung; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt." (TBNR 504000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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