Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern. (TBNR 529500)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 529500
  • § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 124.3 RSEB
  • 500,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 529500
  • § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 115.3 RSEB
  • 500,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 08.11.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 529500
  • § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 115.3 RSEB
  • 500,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 529500
  • § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 Abs. 1 Nr. 21a GGVSEB; § 10 Abs. 1 Nr. 1 GGBefG; 110.3 RSEB
  • 500,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 31.10.2017 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 529500
  • § 29 Abs. 1 GGVSEB; Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR iVm § 37 GGVSEB; § 10 GGBefG; 107.3 RSEB
  • 500,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Für den Verstoß "Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern." (TBNR 529500) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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