Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *), bzw. ließen sie zu. (TBNR 602030)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602030
  • § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- Bkat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602030
  • § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 StVG; -- Bkat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen *), bzw. ließen sie zu." (TBNR 602030) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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