TBNR 602036: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, 4, § 14 eKFV; § 24 StVG; -- BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 602036 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *), bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!