Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *). (TBNR 602136)
Für den Verstoß "Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach *)." (TBNR 602136) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.