TBNR 602142: Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach *).
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 237b BKat
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 StVG; 237b BKat
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 602142 "Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach *)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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