Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). (TBNR 602148)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602148
  • § 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602148
  • § 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 StVG; 236 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *)." (TBNR 602148) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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