Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. (TBNR 602154)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602154
  • § 2 Abs. 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 602154
  • § 2 Abs. 4, § 14 eKFV; § 24 StVG; 236a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu." (TBNR 602154) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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