TBNR 602154: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 2 Abs. 4, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 236a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 2 Abs. 4, § 14 eKFV; § 24 StVG; 236a BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 602154 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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