TBNR 610100: Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *).
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238 BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 StVG; 238 BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10, § 14 Abs. 4 IntKfzV; § 24 StVG; 237 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10, § 14 IntKfzV; § 24 StVG; 237 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2006 - 28.02.2007 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, § 14 IntKfzV; § 24 StVG; 237 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 610100 "Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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