TBNR 610101: Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und behinderten +) dadurch Andere.
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 238.1 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Behinderung
- § 10 Abs. 1, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 238.1 BKat; § 19 OWiG
- 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 610101 "Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche *) und behinderten +) dadurch Andere." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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