TBNR 611019: Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und gefährdeten +) einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten.
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 11 Abs. 4, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Gefährdung
- § 11 Abs. 4, § 14 eKFV; § 1 Abs. 2 § 49 StVO, § 24 StVG; -- BKat § 19 OWiG
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 15.06.2019 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 611019 "Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und gefährdeten +) einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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