TBNR 803500: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 3 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 3 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 3 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 3 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 3 Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 803500 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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