Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte, bzw. ließen sie zu. (TBNR 804006)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 804006
  • § 4 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte, bzw. ließen sie zu." (TBNR 804006) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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