TBNR 804106: Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die für das Fahrzeug erforderliche Bescheinigung *) aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 5, § 48 FZV; § 24 StVG; 174 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 804106 "Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die für das Fahrzeug erforderliche Bescheinigung *) aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!