Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt war, bzw. ließen sie zu. (TBNR 804518)
70,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 804518
§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 804518
§ 4 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des zulassungsfreien Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt war, bzw. ließen sie zu." (TBNR 804518) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.