TBNR 810106: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 810106 "Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!