TBNR 810130: Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 10 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 810130 "Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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