Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. (TBNR 812106)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 812106
  • § 12 Abs. 1, 8, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war." (TBNR 812106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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