TBNR 812112: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden *).
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 12 Abs. 2, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 812112 "Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden *)." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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