TBNR 812600: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 12 Abs. 5, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat
- 60,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 812600 "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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