TBNR 812612: Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 12 Abs. 5, 9, 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179a BKat
- 60,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 812612 "Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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