Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde. (TBNR 812613)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 812613
  • § 12 Abs. 10, 13, 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde." (TBNR 812613) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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