TBNR 812613: Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 12 Abs. 10, 13, 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 812613 "Sie führten an einem Ladungsträger kein vorgeschriebenes Kennzeichen bzw. keine Wiederholung des Kennzeichens am Fahrzeug, obwohl das hintere Kennzeichen durch den Ladungsträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wurde." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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