Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu. (TBNR 815000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 815000
  • § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu." (TBNR 815000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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