TBNR 815000: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 40,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 815000 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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