TBNR 816112: Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183a BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 StVG; 183a BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 181 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß 816112 "Sie führten das Fahrzeugscheinheft für Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen nicht mit." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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