TBNR 816154: Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16a Abs. 4, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 16a Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 17.10.2016 - 31.10.2017 historisiert
Für den Verstoß 816154 "Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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