Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. (TBNR 817000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 817000
  • § 17 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 817000
  • § 17 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu." (TBNR 817000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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