Sie lieferten nach Verwertung des Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II nicht unverzüglich ab. (TBNR 817012)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 817012
  • § 17 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie lieferten nach Verwertung des Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II nicht unverzüglich ab." (TBNR 817012) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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