Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren. (TBNR 826612)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 826612
  • § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren." (TBNR 826612) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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