TBNR 826612: Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180d BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 826612 "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, dessen dafür übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern mit dem zugeteilten Kennzeichen angebracht waren." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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