Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu. (TBNR 826618)
Für den Verstoß "Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu." (TBNR 826618) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.