Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu. (TBNR 826618)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 826618
  • § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat
  • 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu." (TBNR 826618) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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