TBNR 826618: Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 26 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180e BKat
- 70,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 826618 "Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die übersandten Plakettenträger nicht auf den Kennzeichenschildern angebracht waren, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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