Sie nahmen das Fahrzeug mit Tageszulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben. (TBNR 828100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 828100
  • § 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug mit Tageszulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben." (TBNR 828100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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