TBNR 828106: Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 28, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 828106 "Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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