Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen. (TBNR 831100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 831100
  • § 31, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen." (TBNR 831100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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