TBNR 831100: Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 831100 "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne einen gut lesbaren Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung über die vorläufige Zulassung mitzuführen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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