Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben. (TBNR 832100)
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben." (TBNR 832100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.