Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben. (TBNR 832100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 832100
  • § 32 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben." (TBNR 832100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!