TBNR 832100: Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 32 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 252 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 832100 "Sie nahmen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, ohne den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt zu haben." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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