Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit. (TBNR 841003)
Für den Verstoß "Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit." (TBNR 841003) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.