Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit. (TBNR 841003)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 841003
  • § 41 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie teilten als Inhaber eines roten Kennzeichens der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit." (TBNR 841003) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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