TBNR 841006: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 41 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 841006 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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