Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. (TBNR 841006)
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu." (TBNR 841006) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.