TBNR 842100: Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 42 Abs. 3, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 842100 "Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt mit einem nicht wie vorgeschrieben ausgestalteten oder angebrachten Kurzzeitkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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