Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt. (TBNR 842106)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 842106
  • § 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt." (TBNR 842106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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