TBNR 842106: Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 42 Abs. 3, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat
- 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 842106 "Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen für eine unzulässige Fahrt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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