TBNR 842124: Sie führten den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mit.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 42 Abs. 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 183b BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 842124 "Sie führten den Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nicht mit." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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